Organisation
Die SHS-Gruppe verfolgt einen dezentralen Ansatz mit lokaler Compliance-Verantwortung in den jeweiligen Konzerngesellschaften und Geschäftsbereichen. Die Einbindung der Führungskräfte und Mitarbeiter in die Compliance-Verantwortung ist diesbezüglich unser oberstes Ziel.
Compliance Komitee
Das Compliance Komitee fungiert als zentrale Stelle, die übergeordnet die Umsetzung eines konzerneinheitlichen Corporate Compliance-Ansatzes der SHS-Gruppe koordiniert. Im Wesentlichen bedeutet dies Koordination, Beratung und Kommunikation durch Prävention (Schulungen und Information) und Reaktion (Untersuchungen, Analysen, Berichterstattung) sowie die Verabschiedung von Richtlinien. Die Umsetzung der Compliance-Strategie ist Gegenstand interner Audits.
Die Aufgaben des Compliance Komitees umfassen insbesondere:
· Umsetzung der von der Konzernleitung vorgegebenen Compliance-Strategie
· Vermittlung der Inhalte der Richtlinien
· Sensibilisierung durch Information (auch gegenüber externen Dritten)
· Erstellung/Verabschiedung von Richtlinien
· Aufklärung von Compliance-Verstößen
Das Compliance Komitee setzt sich aus Vertretern der Bereiche Personal, Konzernrevision, Risikomanagement sowie der Rechtsabteilung zusammen. Unterstützt werden diese durch Compliance-Analystinnen sowie bei gegebenem Anlass durch Fachpersonal aus anderen Bereichen.
Das Compliance Komitee ist keine Einrichtung, welche die Unternehmensführung, Führungskräfte und Risikokoordinatoren von ihrer Compliance-Verantwortung entbindet. Es versteht sich als Partner und Ansprechpartner.
Beauftragtenstelle für Menschenrechte und Umwelt
Das Compliance Komitee ist von der Geschäftsführung der SHS-Gruppe als Beauftragtenstelle für Menschenrechte und umweltbezogene Risiken (BSMU) benannt. In dieser Funktion führt das Compliance Komitee das spezifische Risikomanagement der SHS-Gruppe im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch.